Was unterscheidet eigentlich einen Versicherungs-und Finanzmakler von einem gebundenen Versicherungs- oder Bankvertreter?
Im Beamtendeutsch wird der Makler auch als "treuhändischer Sachwalter seines Kunden" bezeichnet mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben.
Merkmal:
- Auftraggeber:
- Abhängigkeit:
- Status:
- wem verpflichtet:
- Produktauswahl:
- Haftung
- gesetzliche Grundlage
- Überprüfung
- Ausbildung
Makler:
Kunde
die Produktanbieter haben hier keine Weisungsbefugnis
i.d.R. selbstständig
dem Kunden
"echter" Makler:
hat mehrere hundert Anbieter (oft über Maklerpool)
Makler "auf dem Papier":
meist wenige direkte Anbindungen
(tut jedoch so als ob er ebenso viele hätte), manche binden sich zudem an Strukturvertriebe
1. eigene Vermögens-schadenhaftpflicht
2. Zuverlässigkeit
3. geordnete Verm.verhältnisse
§93 ff HGB / §59 VVG
Kaufleute (§7 HGB)
wünschenswert:
mind. Kaufmann/-frau
od. Finanzfachwirt
+ Fachrichtung Finanzberatung
Lizenzen:
§34c
= Konsumentenkredite
§34d
= Versicherungen
§34f
= Anlagen/Fonds
§34i
= Wohnkredite
Mehrfachvertreter:
häufig zu finden in Strukturvertrieben
Auftraggeber meist der Vertrieb/Gesellschaft
gilt oft nur als angestelltenähnliche Selbstständige
i.d.R. dem Vertrieb/ den Gesellschaften
"Auswahl" an Gesellschaften, (meist jedoch nur aus dem Konzern des ggf. beteiligten Versicherungs-konzerns oft Unterscheidung Außenverhältnis (dem Kunden gegenüber) und Innenverhältnis (seinem Vertrieb gegenüber)
oft abgewälzt auf den Mehrfachagent ohne das es diesem bewusst ist, Haftungsdach "ersetzt" zudem fehlende Lizenzen
i.d.R. §84HGB
mehrfach gebunden
wünschenswert:
s. Makler
in der Praxis:
oft Quereinsteiger mit kaum fachlichem Hintergrund
Lizenzen:
oft nur Haftungsdach, um Lizenzpflicht zu umgehen
(1-Firmen)Vertreter:
Versicherung oder Bank
ist Interessenvertreter seines Unternehmens
i.d.R. angestellt oder selbstständig mit 1 Auftraggeber
seinem Arbeitgeber
i.d.R. begrenzt auf das eigene Haus
teils Vertreter,
teils das vertretene Unternehmen
§84 HGB als Handels-vertreter/Angestellter
Banken meist kaufmännisch od. Fachwirt
Versicherung:
- "Fachmann/-frau":
(ca. 1 Jahr Ausbildung)
- Kaufmann/-frau:
(ca. 3 Jahre Ausbildung)
Lizenzen:
Ausnahmeregelungen für Bank und Vers.
umgehen häufig Lizenznotwendigkeit und damit fehlt ggf. Qualifikationsnachweis für deren Vertreter