Der Versicherungs-und Finanzmakler

Was unterscheidet eigentlich einen Versicherungs-und Finanzmakler von einem gebundenen Versicherungs- oder Bankvertreter? 

 

Im Beamtendeutsch wird der Makler auch als "treuhändischer Sachwalter seines Kunden" bezeichnet mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben.

Vergleich der Berufe:

Merkmal:

 

 - Auftraggeber:

 

 

- Abhängigkeit:

 

 

 

- Status:

 

 

 

- wem verpflichtet:

 

 

- Produktauswahl:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Haftung

 

 

 

 

 

 

 

- gesetzliche Grundlage

 

 - Überprüfung

 

 

- Ausbildung

 

 

 

 

 

 

Makler:

 

Kunde

 

 

die Produktanbieter haben hier keine Weisungsbefugnis

 

i.d.R. selbstständig

 

 

 

dem Kunden

 

 

"echter" Makler:

hat mehrere hundert Anbieter (oft über Maklerpool)

 

Makler "auf dem Papier":

meist wenige direkte Anbindungen

(tut jedoch so als ob er ebenso viele hätte), manche binden sich zudem an Strukturvertriebe

 

1. eigene Vermögens-schadenhaftpflicht 

2. Zuverlässigkeit

3. geordnete Verm.verhältnisse

 

 

 

§93 ff HGB / §59 VVG 

Kaufleute (§7 HGB)

 

www.Vermittlerregister.info

 

wünschenswert:

mind. Kaufmann/-frau
od. Finanzfachwirt

+ Fachrichtung Finanzberatung

 

 

 

 

 

 

 

Lizenzen:

§34c

= Konsumentenkredite

§34d 
= Versicherungen

§34f

= Anlagen/Fonds

§34i

= Wohnkredite

Mehrfachvertreter:

 

häufig zu finden in Strukturvertrieben

 

Auftraggeber meist der Vertrieb/Gesellschaft

 

 

gilt oft nur als angestelltenähnliche Selbstständige

 

i.d.R. dem Vertrieb/ den Gesellschaften

 

"Auswahl" an Gesellschaften, (meist jedoch nur aus dem Konzern des ggf. beteiligten Versicherungs-konzerns oft Unterscheidung Außenverhältnis (dem Kunden gegenüber) und Innenverhältnis (seinem Vertrieb gegenüber)

 

 

oft abgewälzt auf den Mehrfachagent ohne das es diesem bewusst ist, Haftungsdach "ersetzt" zudem  fehlende Lizenzen

 

i.d.R. §84HGB

mehrfach gebunden

 

www.Vermittlerregister.info

 

wünschenswert:
s. Makler
in der Praxis:

oft Quereinsteiger mit kaum fachlichem Hintergrund

 

 

 

 

 

 

Lizenzen:

oft nur Haftungsdach, um Lizenzpflicht zu umgehen 

(1-Firmen)Vertreter:

 

Versicherung oder Bank

 

ist Interessenvertreter seines Unternehmens

 

 

i.d.R. angestellt oder selbstständig mit 1 Auftraggeber

 

seinem Arbeitgeber 

 

 

 i.d.R. begrenzt auf das eigene Haus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

teils Vertreter,

teils das vertretene Unternehmen

 

 

 

 

 

§84 HGB als Handels-vertreter/Angestellter

 

www.Vermittlerregister.info 

 

Banken meist kaufmännisch od. Fachwirt

Versicherung:

 - "Fachmann/-frau":
 (ca. 1 Jahr Ausbildung)

 - Kaufmann/-frau:
 (ca. 3 Jahre Ausbildung)

 

 

Lizenzen:

Ausnahmeregelungen für Bank und Vers.
umgehen häufig Lizenznotwendigkeit und damit fehlt ggf. Qualifikationsnachweis für deren Vertreter